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Steuernews für Ärzte
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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2005:
-
Abzugsfähigkeit der Kosten einer Studien- und Fortbildungsreise bei zugleich privaten Programmpunkten
Die Kosten einer Studienreise (Taggeld, tatsächliche Übernachtungskosten bzw. Nächtigungsgeld, tatsächliche Fahrtkosten bzw. Kilometergeld und Kursgebühr) sind nur dann abzugsfähig, wenn sie überwiegend beruflich veranlasst sind. Allgemein interessierende (private) Programmpunkte dürfen dabei nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet wird. Artikel lesen
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Berechnung des Tag- und Nächtigungsgeldes bei Inlandsreisen
Die Tag- und Nächtigungsgelder können unter den nachfolgenden Voraussetzungen steuerfrei belassen bzw. als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Artikel lesen
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Die EU-Quellensteuer-Richtlinie wird ab 1.7.2005 in Kraft treten
Ab 1.7.2005 wird höchstwahrscheinlich EU-weit und in den westeuropäischen Drittländern die EU-Quellensteuer eingehoben. Diese soll sicherstellen, dass die im Ausland vereinnahmten Zinszahlungen eines EU-Bürgers entweder automatisch an sein Heimat-Finanzamt gemeldet werden oder im Staat der Zinszahlung einer EU-Quellensteuer unterliegen. Artikel lesen
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Beschleunigung der Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse ab 1.7.2005
Ab 1.7.2005 wird Arbeitgebern, die bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) säumig sind, die Kasse zwangsweise zugewiesen. Artikel lesen
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PKW-Angemessenheitsgrenze von € 34.000,-- bleibt bis 2004 aufrecht
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22.12.2004 entschieden, dass die Angemessenheitsgrenze bis zur Veranlagung 2004 nicht angepasst werden muss. Artikel lesen
Neuerungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Beurteilung von ärztlichen Gutachten
Bereits seit 2001 unterliegen folgende drei Gutachten der 20%igen Umsatzsteuer:
- auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft,
- die ärztliche Untersuchung über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen,
- psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken.
Die geplante Neufassung wird eine erschöpfende Aufzählung jener
steuerpflichtigen ärztlichen Gutachten ausweisen, über die in den
EuGH-Verfahren entschieden wurde. Urteilstenor dieser Entscheidungen ist,
dass die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte nur für die Heilbehandlungen und
die Vorsorgemedizin gilt.
Umsatzsteuerpflichtig werden nach der geplanten Aufnahme
in die Umsatzsteuerrichtlinien folgende Gutachten
werden:
- das Ausstellen von ärztlichen Bescheinigungen für Zwecke eines Kriegsrentenanspruchs,
- ärztliche Untersuchungen für die Erstellung von Gutachten für Haftungsfragen und die Bemessung des Schadens von Personen, die die Erhebung einer Klage wegen Körperverletzung in Erwägung ziehen,
- die Erstellung von ärztlichen Gutachten im Anschluss an solche Untersuchungen, sowie die Erstellung von Gutachten auf der Grundlage von Arztberichten ohne Durchführung ärztlicher Untersuchungen,
- ärztliche Untersuchungen für die Erstellung von Gutachten über ärztliche Kunstfehler für Personen, die die Erhebung einer Klage in Erwägung ziehen.
Solange jedoch diese Neuregelung noch nicht in den Richtlinien
umgesetzt wurde, besteht für Sie ein Wahlrecht, ob Sie die Honorarnote mit
oder ohne Umsatzsteuer ausstellen. Für die Umsatzsteuer sollten Sie sich
aber nur dann entscheiden, wenn der Leistungsempfänger ebenfalls zum
Vorsteuerabzug berechtigt ist. Fakturieren Sie mit Umsatzsteuer, besteht
für Sie das Recht auf Vorsteuerabzug für Betriebsausgaben, die mit diesem
Gutachten in Zusammenhang stehen.
Jedenfalls gilt die (zwingende)
Umsatzsteuerbefreiung auch nach den
EuGH-Urteilen für folgende Gutachten
weiter:
- ärztliche Untersuchungen von Personen im Auftrag von Arbeitgebern oder Versicherungsunternehmen,
- die Entnahme von Blut oder anderen Körperproben zwecks Untersuchung auf Viren, Infektionen oder andere Krankheiten im Auftrag von Arbeitgebern oder Versicherern,
- das Bescheinigen einer gesundheitlichen Eignung, wie zB der Reisefähigkeit, dann, wenn diese in erster Linie dem Schutz der Gesundheit des Betroffenen dienen soll.
Wenn die Umsatzsteuerrichtlinien angepasst werden, werden wir Sie darüber selbstverständlich umgehend informieren!
Stand: 15. Mai 2005